Allgemeine Geschäftsbedingungen der
Fitness- und Sun-Studio GmbH
A – 1210 Wien, Prager Straße 126a
Tel: 0664 840 48 80
www.fightness.at, office@fightness.at

1 Fitnessstudio, Trainingsvertrag.

1.1 Die FIGHTNESS Fitness– u. Sun-Studio GmbH, FN 273055b, (kurz: FIGHTNESS) schließt mit dem KUNDEN einen Trainingsvertrag zu den nachfolgenden Bedingungen ab. Änderungen dieses Trainingsvertrags sind nur wirksam, wenn sie zwischen FIGHTNESS und dem KUNDEN schriftlich vereinbart sind. Wenn eine der im Trainingsvertrag getroffenen Regelungen ungültig sein sollte, berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen getroffenen Regelungen.

1.2 FIGHTNESS hat bei der (neuen) Einrichtung und Ausstattung des Fitnessstudios eine beträchtliche Investitionsentscheidung getroffen. Der KUNDE ist damit einverstanden, dass diese Investition durch die vereinbarte Vertragsbindung abgegolten wird. Es ist dem KUNDEN bewusst, dass die Leistungen von FIGHTNESS zu den vereinbarten (niedrigen) Beiträgen (Punkt 3) eine vollständige Erfüllung der Beitragspflichten durch den KUNDEN erfordern.

1.3 Der KUNDE ist nicht berechtigt, die Mitgliedschaft (Trainingsvertrag) einem Dritten zu übertragen.

1.4 Der KUNDE hat bei Abschluss des Trainingsvertrages für die Mitgliedskarte („Member Card“) EUR 20,00 zu hinterlegen (Kaution). Die Kaution ist nicht verzinst und wertgesichert. FIGHTNESS hat die Kaution nach Beendigung des Trainingsvertrages bei Rückgabe der unbeschädigten Mitgliedskarte an den KUNDEN auszufolgen. Der KUNDE ist verpflichtet, die Mitgliedskarte sicher zu verwahren. Bei einem Verlust oder einer Beschädigung der Mitgliedskarte hat der KUNDE für die Neuausstellung der Mitgliedskarte EUR 20,00 zu bezahlen.

1.5 Der KUNDE hat FIGHTNESS jede Änderung seiner vertragsrelevanten Daten (Name, Adresse, Bankdaten, etc.) unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Der KUNDE hat FIGHTNESS alle Kosten zu ersetzen, die durch eine verzögerte oder unterlassene Mitteilung der Änderung seiner Daten entstehen. Erklärungen von FIGHTNESS erfolgen per Email oder Brief an die zuletzt bekanntgegebene Adresse (Emailadresse) des KUNDEN.

1.6 FIGHTNESS ist berechtigt, eine Studioordnung aufzustellen.

2 Training.

2.1 FIGHTNESS stellt dem KUNDEN während der Vertragslaufzeit zu den jeweiligen Öffnungszeiten die zum Fitnesstraining dienenden Einrichtungen und Fitnessgeräte sowie die Sauna zur selbständigen Verwendung zur Verfügung. Nicht vom Trainingsvertrag umfasst sind zusätzliche Leistungen (Solarium, Getränke, Massage, etc.), die der KUNDE entgeltlich in Anspruch nehmen kann.

2.2 FIGHTNESS ist berechtigt, die Öffnungszeiten zu ändern. Der KUNDE hat keinen Anspruch auf einen (anteiligen) Rückersatz oder eine Minderung der Beiträge (Punkt 3), wenn die Öffnungszeiten pro Tag um nicht mehr als eine Stunde verkürzt werden.

2.3 FIGHTNESS schuldet dem KUNDEN keinen Trainingserfolg. Für den Trainingserfolg oder sonstige Trainingsergebnisse ist der KUNDE alleine verantwortlich.

2.4 Der KUNDE hat sich vor dem erstmaligen Training durch einen FIGHTNESS-Trainer einschulen und seine körperliche Fitness und Eignung für das Training durch einen Arzt untersuchen zu lassen. FIGHTNESS empfiehlt dem KUNDEN auch während der Vertragslaufzeit regelmäßige ärztliche Untersuchungen vorzunehmen.

2.5 Der KUNDE hat sich vor jedem Training über die Funktionsweise und die Funktionstüchtigkeit des verwendeten Fitnessgeräts zu vergewissern. Bei Zweifel über die Funktionsweise und/oder die Funktionstüchtigkeit hat der KUNDE einen FIGHTNESS-Mitarbeiter zu kontaktieren. Der KUNDE ist selbst für die Ausführung des Trainings verantwortlich. FIGHTNESS empfiehlt die Verwendung einer geeigneten Trainingsausrüstung (Gewichthebergürtel, Gewichtsbandagen, feste Schuhe, etc.).

2.6 Kurstermine für Gruppentrainings (Aerobic, etc.) sind für FIGHTNESS nur verbindlich, wenn deren Einhaltung im Einzelfall „fix“ zugesagt worden ist. FIGHTNESS behält sich vor, den Termin für das Gruppentraining (auch wenn diese „fix“ zugesagt worden sind) einseitig zu ändern oder entfallen zu lassen. Der KUNDE hat keinen Anspruch auf eine Betreuung durch einen bestimmten Trainer.

2.7 Es ist dem KUNDEN ohne schriftliche Zustimmung von FIGHTNESS nicht gestattet, entgeltliche oder in sonstiger Weise gewerbliche Trainingsleistungen anzubieten.

3 Beitrag, Solidarhaftung des Kontoinhabers.

3.1 Die Preise von FIGHTNESS sind Bruttopreise. Die Preise sind von der gewählten Vertragsdauer abhängig. Die Preise können sich bei einer längeren Vertragsdauer reduzieren.

3.2 Der KUNDE hat für die Zurverfügungstellung der zum Fitnesstraining dienenden Einrichtungen und Fitnessgeräte sowie der Sauna einen Beitrag zu leisten. Der Beitrag kann einmalig (Punkt 3.3) oder monatlich (Punkt 3.4) geleistet werden. Der Beitrag für Trainingsverträge bis zu einer Vertragslaufzeit von drei Monaten sowie für einen 10er-Block (Aerobic, Solarium, Fitness) sind immer einmalig vom KUNDEN zu entrichten.

3.3 Bei einem einmaligen Beitrag hat der KUNDE den gesamten für die Vertragslaufzeit zu entrichtenden Betrag unmittelbar zu Beginn der Vertragslaufzeit durch Barzahlung bzw. Kreditkarte/Bankomatkarte zu entrichten.

3.4 Bei einem monatlichen Beitrag ist der Monatsbetrag am 10. oder am 25. des Monats zur Zahlung fällig. Der Beitrag ist am 25. des Monats zur Zahlung fällig, wenn der Trainingsvertrag bis zum 15. des jeweiligen Monats abgeschlossen wird. Der Beitrag ist am 10. des (folgenden) Monats zur Zahlung fällig, wenn der Trainingsvertrag ab dem 15. des jeweiligen Monats abgeschlossen wird. Der monatliche Beitrag wird von FIGHTNESS mittels SEPA-Lastschriftverfahren eingezogen.

3.5 Bei einem Verzug des KUNDEN schuldet dieser neben den gesetzlichen Verzugszinsen auch (bei Verschulden) den Ersatz aller zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Kosten außergerichtlicher oder gerichtlicher Art, soweit diese in einem angemessenen Verhältnis zur betriebenen Forderung stehen. Der KUNDE hat jedenfalls für die Mahnung und die Spesen bei Nichteinlösung des Abbuchungsauftrags jeweils einen Betrag von EUR 10,00 zu bezahlen.

3.6 Der Beitrag ist auch dann vom KUNDEN zu bezahlen bzw. findet kein Rückersatz bezahlter Beiträge statt, wenn der KUNDE aus in seiner Sphäre liegenden Gründen (Krankheit, Urlaub, Umzug, etc.) vom Fitnessstudio (Punkt 2.1) keinen Gebrauch macht.

3.7 Der Beitrag ist auch dann vom KUNDEN zu bezahlen bzw. findet kein Rückersatz bezahlter Beiträge statt, wenn er Leistungen aus einem 10er-Block (Aerobic, Solarium, Fitness) bis zum Ablauf der Vertragslaufzeit („Gültigkeitsdauer“) von 24 Monaten ganz oder teilweise nicht in Anspruch nimmt.

3.8 Die Aufrechnung von Forderungen des KUNDEN mit solchen von FIGHTNESS ist – ausgenommen § 6 Absatz 1 Z 8 KSchG – ausgeschlossen.

3.9 Wenn bei einem SEPA-Lastschriftverfahren der Kontoinhaber nicht der KUNDE ist, haften der Kontoinhaber und der KUNDE solidarisch (als Gesamtschuldner) für die Beiträge des KUNDEN.

4 Vertragsdauer, Kündigung.

4.1 Der Trainingsvertrag zwischen FIGHTNESS und dem KUNDEN wird befristet abgeschlossen. Die Vertragsdauer wird im Trainingsvertrag im Einzelnen ausgehandelt und in der Trainingsanmeldung vermerkt.

4.2 Der Trainingsvertrag kann vor Ablauf der vereinbarten Zeit nicht ordentlich gekündigt werden.

4.3 Der KUNDE und FIGHTNESS können den Trainingsvertrag mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Ein wichtiger Grund liegt für FIGHTNESS insbesondere vor, wenn

4.3.1 der KUNDE die Studioordnung verletzt und dieses Verhalten trotz Androhung der Kündigung nicht umgehend abstellt,

4.3.2 der KUNDE trotz Mahnung unter Setzung einer Nachfrist von mindestens 14 Tagen mit der Zahlung eines Betrages, der zumindest zwei monatlichen Beiträgen entspricht, in Verzug ist,

4.3.3 der KUNDE trotz Mahnung unter Setzung einer Nachfrist von mindestens 14 Tagen mit der Zahlung eines einmaligen Beitrages (Punkt 3.3) in Verzug ist.

4.4 FIGHTNESS hat bei einer vom KUNDEN verschuldeten Kündigung aus wichtigem Grund oder bei einer unbegründeten (Punkt 4.5) vorzeitigen Vertragsbeendigung durch den KUNDEN Anspruch auf das gesamte für die Vertragslaufzeit vereinbarte Entgelt. Die Anrechnung nach § 1168 Abs 1 ABGB wird ausgeschlossen.

4.5 Kein wichtiger Grund liegt bei Umständen vor, mit denen bei Vertragsabschluss gerechnet werden konnte oder die vom KUNDEN in Kauf genommen wurden. Ein Umzug, Arbeitgeberwechsel und andere gleichwertige berufliche und private Umstände in der Sphäre des KUNDEN stellen keine wichtigen Gründe für eine sofortige Vertragsbeendigung dar.

5 Haftung.

5.1 Die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Sachschäden wird ausgeschlossen.

5.2 Der KUNDE ist selbst für die Ausführung des Trainings verantwortlich. FIGHTNESS trifft keine Überwachungspflicht. Die Haftung für einen durch eine unsachgemäße Verwendung der Trainingseinrichtungen entstandenen Schaden (Verletzung, Sachschäden) wird ausgeschlossen.

6 Datenschutz.

6.1 Der KUNDE erteilt FIGHTNESS die Zustimmung zur Verwendung, Verarbeitung, Speicherung, Überlassung und Übermittlung von seinen

personenbezogenen Daten. KUNDEN können jederzeit die Auskunft, Richtigstellung und Löschung ihrer Daten verlangen. Dieses Verlangen ist schriftlich an FIGHTNESS zu richten.

6.2 FIGHTNESS erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten im Sinne des Datenschutzgesetzes.

6.3 Der KUNDE erteilt die Zustimmung, dass FIGHTNESS die Daten für Werbezwecke nutzt, beispielsweise zum Zwecke des Hinweises auf die bestehende oder vormalige Geschäftsbeziehung (Referenzhinweis) sowie zu Informationen über Produkte und Dienstleistungen sowie Sonder-
und Werbeaktionen per Telefon und Zusendung von Angeboten, Werbeprospekten und Newsletter (in Papier- und elektronischer Form).
Diese Zustimmung kann jederzeit schriftlich per E-Mail an office@fightness.at widerrufen werden.

6.4 Der KUNDE stimmt ausdrücklich zu, dass seine Daten von FIGHTNESS zum Zweck der Bonitätsprüfung an behördlich befugte
Kreditschutzverbände und Kreditinstitute übermittelt werden dürfen. Diese Zustimmung ist jederzeit widerrufbar.

7 Rechtswahl, Gerichtsstaand.

7.1 Auf diesen Trainingsvertrag ist österreichisches, materielles Recht anzuwenden. Die Vertragssprache ist deutsch.

7.2 Der Gerichtsstand ist Wien.